
Noch fehlen verbindliche Richtlinien für Bildwiedergabegeräte in der Augenheilkunde bezüglich qualitativer Standards. Ungeachtet dessen rückt die fortschreitende Entwicklung moderner Aufnahmeverfahren, insbesondere bei der optischen Kohärenztomografie (OCT), Überlegungen über Mindestanforderungen an Befundungsmonitoren verstärkt in den Fokus.

Indikationen zur Makula sowie des Sehnervs inklusive des Glaukoms zum Beispiel können mit der OCT-Technologie in einer bisher nicht erreichten Auflösung diagnostiziert werden. Damit kommt auch dem Bildwiedergabegerät, sprich dem Monitor, eine immer größere Bedeutung zu. Dabei wird auf die Wiedergabecharakteristik in Form einer aus der diagnostischen Radiologie bekannten sogenannten DICOM®-Charakteristik ein besonderes Augenmerk gelegt. Sie hilft kleinste Graustufen, JNDs (just noticeable differences), voneinander zu unterscheiden.